Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) der FK Motors Europe GmbH
§1 Geltungsbereich
1) Die aufgeführten und folgenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (Stand 01.08.2018) sind Grundlage und Bestandteil für alle Warenlieferungs- und /oder Kaufverträge zwischen der FK Motors Europe GmbH, Am Markt 6, 29640 Schneverdingen, USt.Ident-Nr.: DE317317510, Handelsregister: Amtsgericht Lüneburg – HRB 207452, Telefon: 0049-5193-986873, Telefax: 0049-5193-9868827, im folgenden FK Motors Europe GmbH genannt und Unternehmer, im folgenden „Käufer“ genannt.
2) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich und ausnahmslos; entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die FK Motors Europe GmbH stimmt ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zu. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingung abweichender Bedingungen des Käufer, die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.4) Alle Vereinbarungen, die zwischen der FK Motors Europe GmbH und dem Käufer zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen wurden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.5) Diese allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte der FK Motors Europe GmbH mit dem Käufer, es sei denn, dass die FK Motors Europe GmbH anzeigt, dass hierfür neue oder andere Bestimmungen gelten sollen.
§ 2 Vertragsabschluss
1) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann die FK Motors Europe GmbH diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Mit Abgabe der Bestellung einer Ware erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware unter Geltung der vorstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von der FK Motors Europe GmbH erwerben zu wollen. Die FK Motors Europe GmbH kann die Annahme dieser entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklären.
2) Sämtliche dem Kunden übermittelte Angebote der FK Motors Europe GmbH sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.3) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die FK Motors Europe GmbH richtig und rechtzeitig durch seinen Lieferanten beliefert wird. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der FK Motors Europe GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes der FK Motors Europe GmbH mit seinem Lieferanten. Der Käufer wird seitens der FK Motors Europe GmbH über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits erfolgte Gegenleistung wird - soweit sie bereits erfolgt sein sollte unverzüglich dem Käufer zurückerstattet.
§ 3 Überlassene Unterlagen
1)An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Bilder etc., behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die FK Motors Europe GmbH erteilt ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Weiter behält sich die FK Motors Europe GmbH das Recht vor, die zur Verfügung gestellten Unterlagen bei einer Nicht-Annahme der Bestellung ( § 2 ) zurückzufordern.
§ 4 Preise / Zahlungsbedingungen
1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde oder sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten alle Preise der FK Motors Europe GmbH ab Lager der FK Motors Europe GmbH. Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Kosten des Versands werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, soweit der Käufer zusätzliche Dienstleistungen vor Ort wünscht.
2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
3) Sämtlichen seitens der FK Motors Europe GmbH veröffentlichten Preis- und Rabattangaben im Internet, Prospekten oder sonstigen Werbeträgern bleibt Irrtum vorbehalten. Sämtliche Angebote von der FK Motors Europe GmbH sind freibleibend. Alle Vereinbarungen sollen grundsätzlich schriftlich angegeben werden.
4) Bei Lieferungen innerhalb der europäischen Union ( EU ) und Drittländer außerhalb der EU werden die Preise um die darin enthaltene deutsche Umsatzsteuer gekürzt; Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende und zollrechtlich relevante Gelangensbestätigung seitens des Käufer oder einer Spedition. Sämtliche landestypischen Steuern und Zölle sind durch den Käufer zu zahlen.
5) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis mit Erhalt der Ware sofort fällig und zahlbar. Der Kaufpreis ist per Überweisung an das auf der Rechnung ausgewiesene Konto der FK Motors Europe GmbH zu zahlen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Schecks werden nicht akzeptiert. Verzugszinsen werden in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt der FK Motors Europe GmbH vorbehalten.
6) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der FK Motors Europe GmbH anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferung / Lieferfristen / Annahmeverzug
1) Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Alle Liefertermine und/oder -fristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass eine Frist oder ein Termin ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und vereinbart wird.
2) Die FK Motors Europe GmbH bemüht sich, postversandfähige Ware innerhalb von 10 Werktagen nach Bestellung zu liefern. Beim Versand von Fahrzeugen wird sich der Spediteur mit dem Käufer in Verbindung setzen, um mit ihm einen Zustellungstermin zu vereinbaren.
3) Sollte zwischen den Vertragspartnern kein bestimmter Liefertermin oder keine bestimmte Lieferfrist vereinbart werden, so gilt für FK Motors Europe GmbH als angemessene Frist zur Leistung/Lieferung der Ware 30 Werktage.
4) Im Verzugsfall ist Haftung der FK Motors Europe GmbH auf die gesetzlichen Bestimmungen beschränkt, sofern der Lieferverzug auf einer von der FK Motors Europe GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden von eigenen Vertretern oder von der FK Motors Europe GmbH eingesetzten Erfüllungsgehilfen ist der FK Motors Europe GmbH zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von der FK Motors Europe GmbH zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5) Die FK Motors Europe GmbH haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihr zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6) Die FK Motors Europe GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Sie haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines durch sie zu vertretenden Lieferverzugs der Käufer berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
7) Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
8) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.9) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die FK Motors Europe GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
§ 6 Gewährleistung
1) Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt der Gefahrenübergangs vorlag, so wird die FK Motors Europe GmbH die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist der FK Motors Europe GmbH stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
3) Schlägt die Nacherfüllung drei mal fehl, kann der Käufer grundsätzlich Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4) Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung oder ein Anspruch auf Ersatz des Schadens neben der Leistung zusteht, ist der Ersatz des Schadens begrenzt auf einen vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Durchschnittsschaden, sofern kein vorsätzlicher Pflichtenverstoß vorliegt.
5) Für Mängel der gelieferten Ware leistet die FK Motors Europe GmbH für die Dauer von 2 Jahren ab Auslieferung Gewähr. Eine Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
6) Für den Käufer gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
7) Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist die FK Motors Europe GmbH lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung letztendlich der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
1) Die FK Motors Europe GmbH haftet ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Dies gilt auch bei nicht vorsätzlichen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung der FK Motors Europe GmbH ausgeschlossen.
2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufer aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der FK Motors Europe GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufer.
3) Schadensersatzansprüche des Käufer wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit die FK Motors Europe GmbH Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Fall von der FK Motors Europe GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufer.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1) Die FK Motors Europe GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn die FK Motors Europe GmbH sich nicht ausdrücklich hierauf beruft. Die FK Motors Europe GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln sowie den Fall ihrer Beschädigung sowie ihres Verlustes zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Käufer ist insbesondere verpflichtet, die Ware ausschließlich nur unter Beachtung der ihm überlassenen Bedienungsanleitung zu benutzen und einzusetzen.
3) Der Käufer ist bis zur Bezahlung der Ware verpflichtet, der FK Motors Europe GmbH einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ebenso hat er die FK Motors Europe GmbH einen Besitzerwechsel der Ware oder den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.
4) Die FK Motors Europe GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an die FK Motors Europe GmbH in Höhe des mit ihr vereinbarten Faktura- Endbetrags ( einschließlich Mehrwertsteuer ) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der FK Motors Europe GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die FK Motors Europe GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
6) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für die FK Motors Europe GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, an der FK Motors Europe GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die FK Motors Europe GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes ihrer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung mit anderen, der FK Motors Europe GmbH nicht gehörenden Gegenständen.
§ 9 Sonstiges / Erfüllungsort / Gerichtsstand
1) Sämtliche Verträge und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kauftrechts ( CISG ).
2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus Verträgen bzw. Rechtsbeziehungen ist der Geschäftssitz der FK Motors Europe GmbH in Schneverdingen.
§ 10 Datenschutzhinweis
Die FK Motors Europe GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten ihrer Geschäftspartner, insbesondere ihre Kontaktdaten zur Abwicklung ihrer Bestellung, so auch die E-Mail Adresse, welche durch den Käufer angegeben wird. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score- Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über die Anschrift des Käufers. Mit einer Bestellung erklärt sich der Käufer konkludent, d.h. ohne weitere Erklärung hierzu sein Einverständnis im Sinne der Datenschutzgrundverordnung. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzrichtlinie und weitere ausführliche Informationen auf unserer Website www.fkmotors.de.
§ 11 Salvatorische Klausel
Die Vertragsparteien verpflichten sich an Stelle einer unwirksamen oder unwirksam werdenden oder undurchführbaren Klausel eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unwirksam gewordenen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
Stand: 01.08.2018